Das wichtige Ziel, die Direktzahlungen an die Landwirte an Umweltauflagen zu knüpfen, also die sog. erste Säule ökologischer auszurichten, soll erreicht werden, indem die Umweltmaßnahmen, die bereits für die zweite Säule existieren, als Umweltauflage anerkannt werden. Weiterhin soll jeder Mitgliedstaat im nationalen Alleingang die Umweltzertifizierungen vornehmen können – geht da nicht der Gedanke an eine gemeinsame europäische Agrarpolitik verloren?
Positiv zu bewerten ist, dass künftig nicht nur 30 Prozent der Direktzahlungen an Umweltauflagen geknüpft sein sollen, sondern bei Verstoß dagegen die Landwirte zusätzliche Einbußen bei den Basiszahlungen hinnehmen müssen.
Ein Hoffnungsschimmer liegt in der Position des Rates, dass Landwirte künftig fünf Prozent ihrer Flächen als ökologische Vorrangflächen ausweisen müssen. Damit liegen die Werte hinter den von der Wissenschaft empfohlenen Mindestgrößen, stellen aber dennoch eine Verbesserung gegenüber der Position des Europäischen Parlaments dar.
Jetzt beginnen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Die Reform soll dazu führen, dass die Agrarpolitik sich ökologischer ausrichtet. Bleibt zu hoffen, dass es gelingt, in den Verhandlungen noch ein Stück mehr des ursprünglichen Kommissionsvorschlags zum Greening in der EU-Agrarpolitik durchzusetzen.