Bislang mussten Sorten, die in den Handel kamen, in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Die Zulassung ist aufwendig und teuer und daher praktisch nur von großen Unternehmen zu finanzieren. Nach Ansicht des Gerichts ist nach den EU-Richtlinien die Vermarktung nicht zugelassener – meist alter – Sorten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Möglichkeit kann nun ausdrücklich ausgeschöpft werden. Somit können alte Sorten erhalten und wieder angebaut werden.
Wir hoffen sehr, dass nun nicht etwa unter dem Druck der Lobby der Agrarkonzerne die EU-Kommission auf die Idee kommt, die dem Urteil zugrunde liegenden Richtlinien zu verschärfen.
Wir brauchen die Vielfalt, die kleine Betriebe leisten können, nicht die Einfalt der Konzerne, die mit wenigen marktbeherrschenden Sorten Milliardenprofite machen.